Frankreich: Harte Strafen für Urheberechtsverletzungen
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Gestern hat auch die französische Nationalversammlung dem "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" zugestimmt. Damit drohen ab 2010 Rechtsverletzern nach zwei Verwarnungen per eMail und Brief einjährige Internetzugangssperren. Hinzu kommen Geldbußen bis zu 300.000 EUR. Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren sind ebenfalls möglich.
Strafen drohen jedoch nicht nur dem Verursacher, sondern auch dem Inhaber von Internetanschlüssen. Wer Urheberrechtsverstöße über sein (Heim-)Netzwerk nicht verhindert kann als Mitschuldiger gewertet werden und mit bis zu einem Monat Internetentzug und Geldstrafe von 3750 EUR bestraft werden. Anfallende Providergebühren müssen weiter bezahlt werden.
- Quelle:
- Heise
- Redakteur:
- Georg Weihrauch
- Tags:
- urheberrechtsverletzung filesharing
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