Raubkopie bald schwere Straftat?
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Nach der überarbeiteten Fassung einer EU-Richtline zur Durchsetzung der Interessen der Verwerter geistigen Eigentums, könnten bald auf jedermann, der unberechtigt Kopien von urheberrechtlich geschützen Werken fertigt, hohe Schadensersatzforderungen und gar Geld- und Gefängnisstrafen zukommen. Durch die Streichung der Klausel, dass Urheberrechtsverletungen zum privaten Gebrauch nur bei einem nachhaltigen Schaden geahndet werden dürfen, wirkt sich diese Änderung nicht nur - wie offiziell geplant - auf professionelle Raubkopierer abschreckend aus. Federführend stammt dieses Papier von der konservativen Abgeordneten Janelly Fourtou, selbige - ein Schelm der dabei Böses denkt - die Ehegattin des Chefs von Vivendi Universal, Jean-Rene Fourtou ist.
Ein ausführlicherer Bericht ist in c't aktuell zu finden.
- Redakteur:
- Georg Weihrauch
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