Stilblüte zum neuen Urheberrechtsgesetz
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In Paragraf 95a des neuen Urheberrechtsgesetzes steht, dass Software zur Umgehung oder dem Knacken von Kopierschutzmechanismen nicht mehr legal ist. Dabei wird keine qualitative Bewertung des Kopierschutzes vorgenommen. Allein das Vorhandensein reicht aus.
Nun kam die Firma Sunncomm auf die "geniale" Idee einen Kopierschutz für Musik-CDs zu entwickeln, der sich durch die Autostart-Funktion des MS-Windows Betriebsystems aktiviert. Schaltet man diese Autostart-Funktion im Windows aus, startet die CD nicht automatisch und somit auch der Kopierschutz nicht. Dadurch wäre nach der Gesetzesdefinition Microsoft Windows nicht mehr legal und dürfte nicht mehr verkauft werden, weil es geeignet ist einen Kopierschutz zu umgehen. Natürlich gibt es hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ein abschließendes Urteil bleibt wohl den Gerichten vorbehalten - insofern der Gesetzgeber hier nicht nachbessert.
- Redakteur:
- Georg Weihrauch
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