DARK SANCTUARY: Klage gegen BUSHIDO

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Wie laut.de heute berichtet, verklagt die Band DARK SANCTUARY den Rapper BUSHIDO, da er sich aus ihrer Sicht einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht habe. Ein Gutachter soll in diesem Zusammenhang von einer drastischen Ausplünderung gesprochen haben. Vor DARK SANCTUARY hatten bereits DIMMU BORGIR und NOX ARCANA ähnliche Vorwürfe gegen BUSHIDO erhoben. Im weiteren Bericht verweist laut.de auf eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs und zitiert dabei aus einem Urteil mit Präzedenzcharakter: "Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden." Zwar könne "auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist", jedoch nur wenn der Künstler nicht "befähigt und befugt ist, diese selbst einzuspielen" oder es sich bei der "dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge nicht um eine Melodie handelt." Die Verhandlung soll im Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg eröffnet werden.
- Quelle:
- laut.de
- Redakteur:
- Eike Schmitz
- Tags:
- dark sanctuary bushido urheberrecht klage urheberrechtsklage rechtsstreit verhandlung landgericht hamburg januar 2009 alexander duve hartmut fladt gutachter gutachten urteil bgh bundesgerichtshof vorwurf gothic wave neoklassik
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