Grundsätzlich darf ja eine Band ein Wirtschaftsunternehmen sein und auch so denken, da hab ich ehrlich gesagt nix dagegen. Wenn man jedoch Verträge geschlossen hat, bin ich der Meinung, sollte man sich auch an diese halten.
Ich gehe mal davon aus, dass die Band „etwas“ mehr bekommt und sicher auch der Veranstalter adäquat entschädigt wird. Leidtragende werden „nur“ die Fans sein. Und die ganze „Absagerei“ war ja in Zeiten von Corona ein akzeptiertes Übel - so wird die Band auch denken…
Aber NEIN, das macht man nicht. Für einen mittleren 6-stelligen Lottogewinn würde ich natürlich auch abwägen, aber ich denke hier geht es bestimmt nur um eine kleine 4-stellige Differenz, daher klares: NEIN.
Tut mir leid für euch! Und Rüdiger, natürlich werden die nächsten Alben nur gestreamt!!!
„Fankrempel“ haste sicherlich schon genug von denen

