Wenn ein Printmedium von einem Leser oder Betroffenen eine Beanstandung eines Fehlers bekommt, dann wird in der Folgeausgabe eine Richtigstellung gedruckt, weil man das bereits Gedruckte leider nicht mehr ändern kann. Das Onlinemedium hat hier den entscheidenden Vorteil, dass es nachträglich geändert werden kann, daher halte ich es für eine relativ natürliche Sache, auf die Beanstandung dergestalt zu reagieren, dass der Passus geändert wird. Das ist ja oft sogar die Forderung der Betroffenen, wenn in einem entsprechenden Fall zum Beispiel eine Rechtssache daraus wird.
In diesem Fall habe ich als Lektor den Fehler durchgewunken, weil ich die Aussage zum einen für rein logisch nicht zwingend falsch hielt (auch Chewy spielt seit Jahren bzw. Jahrzehnten innovativ Gitarre - nur halt nicht bei Voivod), und weil Mathias ja im Review zudem ganz ausdrücklich gesagt hat, dass er sich mit Voivod nicht besonders auskennt. Daher dachte ich, dass das im Gegensatz zu einer Hauptrezension im Rahmen dieser Gruppentherapie wohl keine Monierungen auslösen würde. Da dann aber postwendend im SMB die Kritik kam, habe ich als Lektor den Fehler eingeräumt, das nicht korrigiert zu haben, und die Korrektur umgehend nachgeholt.
Das ist für mich jetzt auch kein Vertuschen eines Fehlers, sondern eine normale Reaktion auf die Beanstandung eines Fehlers. Wir haben den Fehler eingeräumt und behoben. Ein Interesse der Nachwelt daran, immerdar zu sehen, dass Lektor und Rezensent hier ursprünglich einen Fehler im Text stehen hatten, sollte nicht bestehen, oder? Und falls doch, kann man unser Eingeständnis des Fehlers hier im Forum und im SMB immer noch nachlesen.



