CANNIBAL CORPSE: Indizierung von "Evisceration Plague"

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Das aktuelle CANNIBAL CORPSE-Album "Evisceration Plague" (veröffentlicht am 30.01.2009) wurde mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger Ende April 2010 auf die "Liste B" der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gesetzt.
Medien, die diese Klassifzierung aufgedrückt bekommen, sind nach Auffassung der BPjM als strafrechtlich bedenklich einzustufen. Gemäß den Normen des Strafgesetzbuches (StGB) dürfen diese Medien nicht mehr verbreitet werden.
Außerdem ist eine norwegische Band von einer Indizierung auf Liste B betroffen. Das Album "Through Thick Fog Till Death" (2003) von URGEHAL darf ebenfalls nicht mehr verbreitet werden.
- Quelle:
- Bundesanzeiger
- Redakteur:
- Martin Loga
- Tags:
- cannibal corpse evisceration plague urgehal bpjm bundesprüfstelle für jugendgefährdende medien through thick fog of death
4 Kommentare
04.05.2010 | 08:47
http://www.amazon.de/CANNIBAL-CORPSE-EVISCERATION-PLAGUE-LTD/dp/B001LRI7SS/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=music&qid=1272955601&sr=8-1
Wieso in die ferne schweifen :P
03.05.2010 | 18:00
wahrscheinlich hat keiner das Kleingedruckte zu Artikel 5 gelesen...Eine Zensur findet nicht statt...es sei denn es handelt sich um bla...und bla und blabla und um böse Musik die das Seelenheil und die geistige Gesundheit der Jugend gefährdet...Aber gut, wird halt einfach im Internet aus dem Ausland gekauft, bis dann entsprechende Seiten für deutsche IPs gesperrt werden..oder so.
03.05.2010 | 07:01
Applaus !!!! Feine Sache auch. Ich will mehr Zensur und werde beantragen, dass der "Ace Ventura-Ein tierischer Detektiv" (1994) indiziert wird. Immerhin spielen CANNIBAL CORPSE darin 'Hammer Smashed Face'!!! So etwas MUSS indiziert werden!
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