DARK SANCTUARY: Erfolg vor Gericht

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Die französische Gothic-Band DARK SANCTUARY hat in ihrer Plagiatsklage heute vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg gegen den bei der Verhandlung abwesenden Hip Hopper BUSHIDO davongetragen. Für die unerlaubte Verwendung von 16 Titeln der Band, die BUSHIDO als seine eigenen ausgegeben hatte, wurde dieser zu einer Schadensersatzzahlung von über 60.000 Euro verurteilt. Elf Tonträger, die Material von DARK SANCTUARY unter BUSHIDOs Namen enthalten, seien zudem aus dem Verkauf zu nehmen. Dies wird, falls das Urteil rechtskräftig wird, auch das BUSHIDO-Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" betreffen, wovon er (mit DARK SANCTUARY-Samples in acht Stücken) über 200.000 Stück absetzen konnte, was ihm eine Platinplatte sowie vermutlich auch den MTV Europe Music Award als Best German Act 2006 einbrachte. Zudem könnten BUSHIDO & Plattenfirma mit einer gerichtlich erzwungenen Offenlegung der Erlöse aus den umstrittenen Titeln weitere Schadensersatzzahlungen drohen. Noch kann gegen das Urteil allerdings Berufung eingelegt werden.
- Quelle:
- http://www.derwesten.de
- Redakteur:
- Eike Schmitz
- Tags:
- dark sancutary gothic bushido hip hop hip-hop hiphop schadensersatz plagiat klage gericht prozess urteil landgericht hamburg märz 2010
3 Kommentare
25.03.2010 | 15:00
Auf zeit.de heißt es heute: "In einem früheren Fall hatte sich der 31-Jährige mit einer norwegischen Metal-Formation noch gütlich geeinigt." Ob das nun Dimmu Borgir waren, weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, wo überall sich Bu noch bedient hat.
24.03.2010 | 02:33
Was ist eigentlich aus der Sache mit Bushido und Dimmu Borgir geworden? Da standen doch ähnliche Vorwürfe im Raum
23.03.2010 | 21:10
@ Bushido: Ha ha!
^^