Konzertbesucher sollten Gehörschutz tragen
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Gestern gab es ein neues Landgerichts-Urteil in Sachen Hörschäden bei Konzerten:
Die Klage eines Konzertbesuchers auf Schmerzensgeld, wegen angeblich bei einem Konzertbesuch erlittener Hörschäden, wurde mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Juli (Aktenzeichen 318 O 281/02) abgewiesen.
Nach dem Konzert der US-amerikanischen Band GREEN DAY am 22. August 2001 in der Grossen Freiheit 36 in Hamburg verklagte ein Konzertbesucher den ÖrtlichenVeranstalter und die target Concerts GmbH (München) als Tourneeveranstalter auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Das Landgericht Hamburg wies die Klage des Konzertbesuchers zurück, da dieser nicht nachweisen konnte, dass seine Hörschäden auf Grund der Lautstärke dieses Konzertes aufgetreten sind.
Vielmehr haben sich die Veranstalter an die behördlich vorgegebenen Laustärkegrenzwerte gehalten. Dies wurde – und das ist das Besondere in diesem Prozess – anhand einer Nachstellung der Lautstärkeverhältnisse in diesem Konzert belegt. So wurde die Konzertsituation rekonstruiert, die Anlage mit demselben Equipment und in derselben Lautstärke eingeschaltet. Unter Berücksichtigung, dass der Saal am Konzertabend voll war und unter Berücksichtigung des Standortes des klagenden Konzertbesuchers, kam der Sachverständige zu dem Schluss, dass die behördlichen Lautstärken-Grenzwerte eingehalten wurden.
Dieses Urteil schützt den Konzertbesucher einerseits vor unverantwortlichen Veransttaltern, die sich nicht an die Grenzwerte halten, andererseits aber auch verantwortlich handelnde Veranstalter vor unberechtigten Klagen von Konzertbesuchern.
Für die beklagten Veranstalter waren die Anwaltskanzleien HEUSSEN/München (für die target Concerts GmbH) und Michow/Hamburg (für den örtlichen Veranstalter) erfolgreich.
- Quelle:
- Target Concerts
- Redakteur:
- Frank Hameister
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